Wunderheiler braucht keine Erlaubnis als Heilpraktiker Ein Wunderheiler, der mit Methoden wie Pendeln und Handauflegen arbeitet, ist kein Heilpraktiker und braucht keine entsprechende Erlaubnis. Dies entschied nach Angaben der D.A.S. das Amtsgericht Gießen. Die Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz solle vor Körperschäden...