Streit um Urheberrecht kann bizarre Formen annehmen

Streit um Urheberrecht kann bizarre Formen annehmen

Streit um Urheberrecht kann bizarre Formen annehmen

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Urheberrecht.html Streit um das Urheberrecht kann zum Teil bizarre Formen annehmen. In die Schlagzeilen geriet zum Beispiel der Fall eines Affen, der sich selbst fotografierte. Hat er auch das Urheberrecht?

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Es steckt mehr als nur Affentheater hinter dem inzwischen überaus bekannten „Selfie“ eines indonesischen Schopfaffen. Dieser hatte sich 2011 die Kamera eines Fotografen geschnappt, mit ihr hantiert und sich schließlich selbst fotografiert. Die Selbstaufnahmen des Tieres gelangten zu Ruhm und wurden in vielen Medien und Online-Plattformen veröffentlicht. Doch der Fotograf hatte irgendwann die Nase voll und verlangte von einer Online-Plattform das Foto wieder aus dem Netz zu nehmen, da er das Urheberrecht habe. Das Portal sieht das jedoch anders. Das Foto habe der Affe selbst aufgenommen und da Tiere nach US-Recht kein Urheberrecht haben, sei es Allgemeingut. Der Fotograf kündigte bereits an, die Angelegenheit notfalls vor Gericht zu klären.

Natürlich nimmt ein Streit um das Urheberrecht nicht immer so tierische Ausmaße an. Allerdings kann es tatsächlich schwierig sein, den tatsächlichen Urheber zu bestimmen und das Werk entsprechend zu schützen. Denn anders als bei Patenten oder Marken existiert kein öffentliches Register, in dem das Urheberrecht hinterlegt ist. Das kann die Beweisführung u.U. erschweren.

Grundsätzlich soll das Urheberrecht geistiges Eigentum in ideeller und materieller Hinsicht schützen. Um diesen Schutz in Anspruch nehmen zu können und auch um gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen zu können, sollte ein im Urheberrecht kompetenter Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Bei ihm kann beispielsweise zum Zwecke der Beweisführung das Werk hinterlegt werden.

Zu beachten ist auch, dass das Urheberrecht mit einigen weiteren Rechtsgebieten verbunden ist. Dies sind zum Beispiel das Musikrecht, das Filmrecht, das Verlagsrecht oder das Presserecht. Es können auch Lizenzen vergeben werden, die die Nutzung Dritter an dem Werk regeln. Damit es dabei nicht zum Missbrauch kommt, sollten die entsprechenden Verträge detailliert ausgearbeitet und gründlich geprüft werden. Grundsätzlich sollte auch geprüft werden, ob bereits Urheberrechte oder Lizenzen bestehen. Denn auch versehentlich ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht schnell geschehen und kann zu Schadensersatzansprüchen führen.

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