Steuerhinterziehung: Vorm Vererben Konten bereinigen – Selbstanzeige
Steuerhinterziehung: Vorm Vererben Konten bereinigen – Selbstanzeige
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Wer demnächst sein Vermögen vererben möchte, sollte auch die Konten mit unversteuertem Schwarzgeld bereinigen. Denn das würde auch die Erben belasten. Ausweg kann die Selbstanzeige sein.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wer nach wie vor unversteuertes Schwarzgeld vor dem Fiskus versteckt, geht ein hohes Risiko ein. Durch verschiedene Maßnahmen, unter anderem auch wegen der verstärkten Zusammenarbeit der Staaten untereinander, ist das Risiko der Entdeckung deutlich gestiegen. Letztlich muss jeder selbst entscheiden, ob er dieses Risiko weiter eingehen möchte. Im Fall einer Erbschaft kann dieses Risiko allerdings auch an die Erben weitergegeben werden. Sollten diese unversteuertes Schwarzgeld im Nachlass finden, müssen sie dies unverzüglich dem Finanzamt melden, um nicht selbst wegen Steuerhinterziehung belangt werden zu können.
Um den Erben dies zu ersparen, ist es sinnvoll, die Steuerangelegenheiten noch selbst in Ordnung zu bringen. Die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit kann nach wie vor durch eine Selbstanzeige gelingen. Diese ist zwar seit dem 1. Januar 2015 schwieriger geworden aber immer noch machbar. Damit die Selbstanzeige wirken kann, muss sie rechtzeitig gestellt werden und vollständig sein.
Dazu muss der Steuersünder dem zuständigen Finanzamt alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre auf den Tisch legen. Oft müssen aber noch weiter zurückliegende Einkünfte offen gelegt werden, da als Stichtag der Steuerbescheid gilt und dieser sich auf weiter zurückliegende Jahre bezieht. Dabei können leicht Fehler unterlaufen, die zu einer Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen. Daher sollte diese auch nicht auf eigene Faust oder mit der Hilfe von vorgefertigten Musterformularen verfasst werden. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall individuell würdigen und wissen welche Unterlagen für eine vollständige Selbstanzeige nötig sind.
Völlige Straffreiheit erreicht die Selbstanzeige nur, wenn der Hinterziehungsbetrag 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Beträgen müssen gestaffelte Strafzuschläge gezahlt werden. Diese müssen zusammen mit der Steuerschuld und Zinsen beglichen werden.
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