Steuerhinterziehung: Schwarzgeld im Nachlass – Selbstanzeige stellen

Steuerhinterziehung: Schwarzgeld im Nachlass – Selbstanzeige stellen

Steuerhinterziehung: Schwarzgeld im Nachlass - Selbstanzeige stellen

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Erben müssen unversteuertes Schwarzgeld im Nachlass unverzüglich den zuständigen Behörden melden. Geschieht dies nicht, machen sich die Erben der Steuerhinterziehung schuldig.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wer erbt, tritt sozusagen in die Fußstapfen des Erblassers. Er kann nicht nur das Vermögen, sondern auch Schulden erben. Außerdem kann er natürlich auch unversteuertes Schwarzgeld erben, das der Erblasser vor dem Fiskus verborgen hat.

Für diese Steuerhinterziehung ist der Erbe oder die Erbengemeinschaft zunächst einmal nicht verantwortlich und kann dafür auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Wird dieses Schwarzgeld dem Fiskus aber nicht unverzüglich gemeldet, machen sich auch die Erben der Steuerhinterziehung schuldig und können dementsprechend belangt werden.

Eine besondere Schwierigkeit besteht für die Erben darin, überhaupt zu erkennen, dass sich im Nachlass Schwarzgeld befindet. So wurde dies unter Umständen ganz unbeabsichtigt dem Finanzamt verschwiegen. Aber Unwissenheit schützt auch in diesem Fall nicht vor Strafe. Daher sollten Erben in solchen Fällen über eine Selbstanzeige nachdenken. Sie ebnet ihnen den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit. Bei Erbengemeinschaften sollte im Idealfall auch Einigkeit über die Selbstanzeige herrschen. Denn stellt nur ein Erbe der Gemeinschaft eine Selbstanzeige, ist sie für die anderen nicht mehr möglich. Ihre Tat gilt dann als entdeckt.

Damit eine Selbstanzeige erfolgreich ist, muss sie verschiedene Faktoren erfüllen. Vor allem muss sie rechtzeitig gestellt werden und vollständig sein. Dazu muss sie alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre enthalten. Diese Komplexität einer Selbstanzeige kann sich bei Erbschaftsfällen als noch schwieriger erweisen als sie ohnehin schon ist. Darum sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige dadurch nicht wirken kann, ist groß. Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. Sie können jeden Fall individuell bewerten und wissen welche Unterlagen nötig sind, damit die Selbstanzeige wirken kann.

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