Pflegeggutachten-?aber von einem privaten Pflegegutachter!

Denn Sie sollten sicher sein, das Ihre Interessen vertreten werden und nicht die Interessen der Pflegeversicherung. Beurteilt wird jeder Antrag auf Einstufung in eine Pflegestufe vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse. Dessen Interesse ist es, die Einstufung in eine so niedrige Pflegestufe wie möglich vorzunehmen. Hier hilft Ihnen immer das Gutachten eines privaten Pflegegutachters/in, denn der vertritt Ihre Interessen, auch dann, wenn sie sich mit dem MDK streiten.

www.pflegegutachten-zentrale.de    www.pflegegutachter-verzeichnis.de