Foltervorwürfe grundsätzlich keine „Verhetzung“ nach § 283 StGB so der Verfassungsgerichtshof

Nach wie vor ausständig ist die anhängige verfassungsrechtliche Prüfung des Folterfalles Theiss u.w. seit 2009. Unter § 283 StGB Foltervorwürfe zu sanktionieren – endgültig gefallen; behördliche Sanktionen welche sich auf Foltervorwürfe beziehen -verfassungsrechtlich unzulässig. Beschwerdeführer stellten aufgrund jahrelanger Verfolgung von Folteropfern...