Online-Poker-Workshop im EU-Parlament: Braucht Europa einheitliche Sicherheitsstandards?

Experten bescheinigen Anbietern wirkungsvolle Kontrollmechanismen gegen Betrugsversuche

Brüssel, März 2013. Das gab es so noch nie: Erstmals trafen sich Vertreter der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments, nationale Regulierer sowie Wissenschaftler und Branchenexperten zu einem Workshop zur Regulierung des Online-Poker-Marktes. Zu diesem Treffen mit dem Titel „Online Poker – Need for European Safety Standards?“ hatte Jürgen Creutzmann, Mitglied des Europäischen Parlaments (MdEP) für die FDP, eingeladen. Denn trotz wachsender Beliebtheit des weltweiten Poker-Marktes – Deutschland gilt nach den Vereinigten Staaten als zweitgrößter Markt der Welt – richten die nationalen Gesetzgeber bis dato den Fokus einseitig auf den Sportwettensektor und verkennen dabei einerseits die Marktrealitäten und Spielgewohnheiten und anderseits die technischen Möglichkeiten des World Wide Web, dem nicht mit nationalen Regelungen beizukommen sei, so Creutzmann, der Schattenberichterstatter des EU-Parlaments für den kommenden Bericht zum Online-Glücksspiel (Fox-Report) ist. Die spezifischen Regulierungsanforderungen für den Online-Poker-Markt wurden bisher allenfalls oberflächlich und ohne Faktengrundlage diskutiert. Dies gilt im besonderen Maße für das vermeintlich mit Online-Poker verbundene Geldwäsche-Risiko.

eco-Chef Rotert: Nationale Verbote ohne Wirkung

Professor Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender des eco-Verbandes der deutschen Internetwirtschaft http://www.eco.de und Sprecher der European Internet Service Provider Association (EuroISPA), unterstrich in seinen Ausführungen die Notwendigkeit einer übernationalen Regulierung des Online-Glücksspiels. „Die Gewährleistung größtmöglicher Sicherheit ist nur durch eine Kooperation aller Marktteilnehmer – Regulierer, Zahlungsanbieter, Internet-Wirtschaft und Kunden – möglich und kann insbesondere im Online-Bereich nicht durch nationale Verbote erreicht werden“, so Roterts Überzeugung. Die Einflussnahmemöglichkeit der verschiedenen Regulierungsbehörden ende in der Regel an den Landesgrenzen. Nationale Verbote könnten aber im globalen Web nicht erfolgreich sein. Auch gewähre ein Glücksspielmonopol per se keinen wirkungsvollen Schutz für die Spieler. Ebenso wenig seien Regelungen sinnvoll, die bestimmte Online-Angebote blockierten. So habe beispielsweise Italien eine ebenso strenge wie wirkungslose Regulierung, weil Verbote umgangen würden. Einheitliche europäische Standards sollten daher in Kooperation mit der Industrie im Rahmen eines „Multi-Stakeholder-Modells“ entwickelt werden. Häufig bestünden bereits „Best Practices“, die ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleisten und weit wirkungsvoller seien als staatlich oktroyierte Maßgaben, die ohne ausreichende Detailkenntnisse der zu regulierenden Branche vorgeschrieben werden. Rotert empfahl unter anderem den Blick auf die dänische Regulierung des Marktes.

Das von Gegnern des Online-Pokers häufig angeführte Argument der Geldwäschegefahr nahm einer der weltweit führenden Experten für Schattenwirtschaftsthemen, Professor Friedrich Georg Schneider von der Johannes-Kepler-Universität Linz http://www.econ.jku.at/schneider , unter die Lupe. Sein Resümee: Geldwäsche via Online-Poker lohnt sich nicht. Illegales Glücksspiel spielt nach seinen Analysen mit nur etwa 0,5 Prozent an den globalen Geldwäsche-Aktivitäten eine eher untergeordnete Rolle. Mit Blick auf eine Studie des Beratungshauses Goldmedia zum deutschen Glücksspielmarkt erläuterte er, dass selbst wenn alle Online-Poker-Aktivitäten nur zum Zwecke der Geldwäsche genutzt würden, das Gesamtvolumen der „gewaschenen Gelder“ im Vergleich zu anderen Wirtschaftsfeldern verhältnismäßig gering und damit für Kriminelle relativ unattraktiv sei. Zudem sei die Geldwäsche durch Online-Poker mit großem Aufwand und hohen Transaktionskosten verbunden. Auch Detlev Henze, CEO der TÜV Trust IT GmbH (TÜV Austria Group) http://www.it-tuv.com , kritisierte die nicht belastbaren Argumente in Bezug auf das Geldwäsche-Risiko beim Online-Poker als „gefühltes Bedrohungsszenario“. Der TÜV habe daher eine Studie in Auftrag gegeben, die die tatsächliche Relevanz von Geldwäscheaktivitäten im Online-Poker-Bereich untersucht. Zudem hat der TÜV auf Grundlage erster Untersuchungsergebnisse mit der Erstellung eines Prüfkataloges zur Bewertung der Risikomatrix von Online-Glücksspielangeboten begonnen. Die anbieterinternen Sicherungsmaßnahmen können auf Grundlage dieser Methode überprüft und bewertet werden. „Regulierer wie auch Kunden können daran erkennen, wie gut die internen Sicherungsmaßnahmen des Poker-Anbieters sind“, so Henze.

Interne Sicherungsmaßnahmen funktionieren

Dass die Anbieter selbst vitales Interesse an einem sicheren und betrugsfreien Angebot haben, schilderte Sven Stiel, Director Northern Europe beim Marktführer Rational Group (Marke: PokerStars), die alleine in der EU von bisher acht Lizenzbehörden überwacht wird. Schließlich sei das Vertrauen des Kunden in die Integrität des Spielangebotes unabdingbare Voraussetzung für die Kundenbindung. Mit Blick auf die Spielpraxis legte auch er dar, dass das Geldwäscherisiko beim Online-Poker kaum Relevanz habe. „Online-Poker wird zumeist mit relativ geringen Beträgen gespielt, die nicht geldwäscherelevant sind. Große Einsätze entfallen nur auf so genannte „high-roller“, Profi-Spieler mit hohen Einsätzen, die zumeist persönlich bekannt sind.“ Weil es sich zudem um ein Geschäftsmodell mit unbarem Zahlungsverkehr handele, seien eingezahlte Gelder in den meisten Fällen bereits durch den Bankkreislauf geflossen und unterlagen vor Einzahlung bei PokerStars den geldwäscherechtlichen Prüfungen der Finanzinstitute. Auf kritische Nachfrage von MdEP Creutzmann äußerte sich Stiel auch zu „anonymen Zahlungsmitteln“. Solche Zahlungsmittel, beispielsweise Prepaid-Karten, seien ungeachtet der ohnehin begrenzten Einsatzmöglichkeiten – das neue Geldwäschegesetz in Deutschland verbietet die Einzahlung für Online-Glücksspiel über anonyme Zahlungsmittel komplett – nur von untergeordneter Bedeutung, da Spieler nur relativ geringe Geldwerte (in der Regel maximal 100 – 150 Euro) über diese Produkte aufladen könnten. Zudem müssen sich Spieler für die Spielteilnahme immer über ihr Kundenkonto einloggen und sind insofern identifizierbar. Alle Transaktionsvorgänge und auch das Spielverhalten inklusive der Spieleinsätze würden darüber hinaus auf Sicherungsservern gespeichert, seien daher nachprüfbar und mit hohem Aufdeckungsrisiko für einen vermeintlichen Betrüger behaftet.

Auch illegalen Absprachen zwischen Spielern zu Lasten eines Dritten – die so genannte Kollusion – und dem Einsatz von Poker-Bots – Computer, die anstelle eines menschlichen Spielers an einem Spiel teilnehmen – rückt PokerStars mit ausgeklügelten Mechanismen zuleibe: So sind für neu angemeldete Spieler zunächst nur geringe Spieleinsätze zulässig. Eine Erhöhung ist erst nach ausreichender Spielerfahrung möglich. Geldauszahlungen erfolgen zudem nur nach vorheriger Spielteilnahme und der umfassenden Identifizierung des Spielers sowie der Verifizierung des Auszahlungskontos. „Aufgrund der kompletten Nachvollziehbarkeit der Transaktions- und Spielvorgänge erzielen wir ein hohes Abschreckungspotential“, so Stiel. So werde beispielsweise das Spielverhalten eines jeden Spielers automatisch analysiert. Eine überproportionale Gewinn- und Verlustquote, deutliche Differenz zwischen eingesetztem Geld und zur Auszahlung beantragter Summen, erhebliche Steigerungen des Spieleinsatzes gegenüber früheren Einsätzen oder das schnelle „Auscashen“ – das Abrufen – von Spielgewinnen führe automatisch zu einem Warnsignal, der „Red Flag“, und damit zu einer manuellen Überprüfung durch geschulte Mitarbeiter sowie, sofern erforderlich, zur Mitteilung an die Aufsichtsbehörde. Außerdem machte Stiel deutlich, dass auch andere Spielteilnehmer als Korrektiv fungieren, „weil sie zur Wahrung ihrer eigenen Gewinnchancen das Spielverhalten ihrer Mitspieler sehr genau beobachten.“ Anders als diejenigen, die ein gefühltes Bedrohungsszenario ohne belastbare Daten bemühen, kann Stiel den Erfolg der Abwehrmechanismen belegen: Über 90 Prozent aller illegalen Spielabsprachen werden vom System bzw. den Mitarbeitern aufgedeckt, bevor sie von anderen Mitspielern gemeldet werden. Und gar 98 Prozent aller Poker-Bots werden durch die Sicherungsmaßnahmen aufgedeckt, bevor Mitspieler diese melden.

FDP-Parlamentarier Creutzmann: Monopole müssen auf den Prüfstand

Für den EU-Parlamentarier Jürgen Creutzmann http://www.juergen-creutzmann.de wie für Harrie Temmink, stellvertretender Leiter der Abteilung Online- und Postdienstleistungen in der Generaldirektion Binnenmarkt der EU-Kommission, ist ein einheitlicher rechtlicher Rahmen mit einheitlichen Sicherheitsstandards für das Glücksspielangebot in Europa unverzichtbar. Creutzmann hält dies schon deshalb für geboten, „um unnötige Doppel-Überprüfungen von Glücksspielanbietern zu vermeiden, die sich in mehreren EU-Mitgliedsstaaten um Lizenzen bewerben.“ Bislang habe der Aktionsplan der EU-Kommission keine konkreten gesetzlichen Initiativen für den Online-Glücksspiel-Bereich enthalten. Zudem müsse die Kommission die Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedsstaaten wieder aufnehmen sowie die zahlreichen Beschwerden gegen nationale Regulierungssysteme verfolgen. Insbesondere staatliche Glücksspiel-Monopole müssten streng hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit den unionsrechtlichen Grundfreiheiten untersucht werden. Creutzmann forderte in Übereinstimmung mit der ebenfalls teilnehmenden Vorsitzenden der dänischen Glücksspielregulierungsbehörde, Birgitte Sand, eine verbesserte Zusammenarbeit der nationalen Regulierer in der Europäischen Union, aber auch über die Grenzen der EU hinaus. Für die gewünschte Kanalisierung der Kunden in einen regulierten Markt sei außerdem eine angemessene Regulierung und damit die Lizenzierbarkeit der Glücksspielangebote notwendig. Die geldwäscherechtliche Regulierung der Glücksspielangebote sollte auf Grundlage des „risikobasierten Ansatzes“ erfolgen, der bereits der vorgeschlagenen 4. Geldwäsche-Richtlinie zugrunde liegt. Hierbei sei die unbare Zahlungsweise beim Online-Glücksspiel herauszustellen, weshalb Zahlungsvorgänge nachvollziehbar seien.

Für die EU-Kommission versicherte Harrie Temmink, dass diese sich den zahlreichen ausstehenden Vertragsverletzungsverfahren und Beschwerden annehmen und diese „Schritt für Schritt“ abarbeiten werde. Zudem habe sie bereits Vorschläge vorgelegt, die über den Aktionsplan zum Online-Glücksspiel hinausgehen: Unter anderem lägen Empfehlungen der EU-Kommission zur Cyber-Sicherheit und Datensicherheit dem Brüsseler Parlament vor. Dort gebe es jedoch Vorbehalte gegen einen Vorschlag der Kommission zum Online-Glücksspiel, da die Regulierung dieses Bereichs infolge des Subsidiaritäts-Prinzips grundsätzlich den Mitgliedstaaten obliege.

Ein alles andere als richtungweisendes und aus dem Subsidiaritätsgedanken entstandenes Modell kann derzeit in Deutschland besichtigt werden, wo zwar mittlerweile wieder alle Bundesländer unter das Dach eines einzigen Glücksspielstaatsvertrages gefunden haben. Dennoch existieren hier – nachdem Schleswig-Holstein sich unter der vorherigen CDU/FDP-Regierung eines der modernsten Glücksspielgesetze Europas gegeben hatte, auf dessen Basis zahlreiche Sportwetten- und Online-Poker-Anbieter im hohen Norden agieren – zweierlei Systeme. Auch dies mag zeigen, wie wichtig einheitliche und europaweite Regelungen für den Online-Poker-Sektor sind. Der Workshop hat abschließend gezeigt, wie sicher Online-Pokerangebote sein können und auf welch hohem Sicherheitsniveau sie EU-weit standardisiert werden sollten. Verbote jedenfalls kommen in diesem Bereich einer nicht sachgerechten „Anti-Regelung“ gleich. Allen voran das deutsche Glücksspielkolleg sollte sich vor diesem Hintergrund unverzüglich vom Online-Poker-Verbot verabschieden und die modernen Regelungen Schleswig-Holsteins als Maßstab wählen. (Ansgar Lange)

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