NPL Investor:Der Investitionsbeirat

Bei der Identifizierung, Vorauswahl, Prüfung und Anlageentscheidung für NPL-Investitionen wird die Gesellschaft von einem Investitionsbeirat unterstützt. Dem Investitionsbeirat gehören zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospekts folgende drei Mitglieder mit fünfjähriger Amtszeit an:

Dr. Jochen Lässig: Rechtsanwalt mit Arbeitsschwerpunkt Insolvenz-, Gesellschafts- und Immobilienrecht

Volker Grinda: Dipl.-Bankbetriebswirt (BA), Gastdozent TU Dresden, Unternehmensberater mit Schwerpunkt Restrukturierung und Vermarktung problembehafteter Immobilien 

Henry Arnold: Dipl.-Wirtschaftsingenieur, Deutsche Kreditbank Leipzig

Der Investitionsbeirat hat ein Einsichtsrecht in alle Unterlagen, die der Gesellschaft zu den anzukaufenden Forderungen vorliegen. Er wird tätig, nachdem ihm die Gesellschaft Vorschläge zum Ankauf von Einzelforderungen oder Forderungspaketen auf der Grundlage von Forderungs- und Sicherheitenlisten zusammen mit der Preisvorstellung des Verkäufers unterbreitet hat. Kommt der Investitionsbeirat nach Durcharbeitung der Unterlagen zu der Überzeugung, dass die zum Ankauf vorgeschlagenen Forderungen den Investitionskriterien entsprechen, wird er der Gesellschaft empfehlen, eine Due Diligence, also eine detaillierte Prüfung der möglichen Investitionsobjekte, durchführen zu lassen. 

Auf der Grundlage des Prüfungsergebnisses der Due Diligence wird der Investitionsbeirat gegenüber der Gesellschaft eine Empfehlung für oder gegen den Ankauf der Forderungen abgeben. Befürwortet er den Ankauf, wird die Gesellschaft den Erwerb der Forderungen durchführen. Lehnt er den Ankauf dagegen ab, wird die Gesellschaft die Kaufverhandlungen einstellen. Um eine zügige Wahrnehmung attraktiver Investitionsgelegenheiten sicherzustellen, trifft der Investitionsbeirat seine Entscheidungen innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Forderungsunterlagen (Vorprüfung) bzw. des Due-Diligence-Berichts (Kaufentscheidung).

www.npl-fonds.de