Lloyd Fondsschiffe MS Laura Schulte und MS Annabelle Schulte unter Zwangsverwaltung

Die Anleger des 2003 aufgelegten Lloyd Fonds LF 31 MS ANNABELLE SCHULTE – Shipping GmbH + Co. KG sowie des 2004 aufgelegten Lloyd Fonds LF 54 Flottenfonds VI – Premium Ship Select müssen sich nach Bekanntwerden der angeordneten Zwangsverwaltung zweier Fondsschiffe auf hohe Verluste einstellen.

Lloyd Fondsschiffe MS Laura Schulte und MS Annabelle Schulte unter Zwangsverwaltung

Kaum eine Woche vergeht, in der Anleger geschlossener Schiffsbeteiligungen nicht mit Hiobsbotschaften über in Schräglage geratene Schiffsfonds konfrontiert werden. Akutellstes Beispiel: Die Anleger des 2003 aufgelegten Lloyd Fonds LF 31 MS ANNABELLE SCHULTE – Shipping GmbH + Co. KG sowie des 2004 aufgelegten Lloyd Fonds LF 54 Flottenfonds VI – Premium Ship Select. Laut Informationen des Fondstelegramm wurde diese Woche für die Lloyd LF 31 Schiffsgesellschaft MS ANNABELLE SCHULTE – Shipping GmbH + Co. KG sowie die Lloyd Fonds LF 54 Schiffsgesellschaft MS LAURA SCHULTE Shipping GmbH & Co. KG die vorläufige Zwangsverwaltung angeordnet. Anleger beider Lloyd Schiffsfonds müssen sich nun auf erhebliche Kapitaleinschnitte einstellen.

Bilanz für Anleger des LF 31 MS ANNABELLE SCHULTE wenig erfreulich

Die Bilanz für die Anleger des früh in Schieflage geratenen und in ein 2.602 TEU Vollcontainerschiff investierenden Lloyd Schiffsfonds LF 31 fällt für die sich seinerzeit mit einem Eigenkapital in Höhe von EUR 14.062.000,00 beteiligenden Schiffsfonds Anleger wenig erfreulich aus: So mussten die Anleger des nunmehr unter Zwangsverwaltung stehenden Vollcontainerschiffs MS ANNABELLE SCHULTE bereits seit 2007 auf sicher geglaubte Ausschüttungen verzichten. Doch es könnte für die Lloyd Schiffsfonds Anleger noch schlimmer kommen: Scheitert nämlich eine Sanierung des maroden Lloyd Schiffsfonds LF 31 MS ANNABELLE SCHULTE, dürften es im Falle einer dann wohl unausweichlichen weiteren Schiffsfonds Insolvenz wieder die Lloyd Fonds LF 31 Anleger sein, die sich dann mit einem Totalverlust ihrer Einlagen werden abfinden müssen.

Auch Anlegern des Lloyd Fonds LF 54 Premium Ship Select drohen hohe Verluste

Nicht viel besser stellt sich die Situation der Anleger des in die beiden Vollcontainerschiffe MS LAURA SCHULTE und MS TATIANA SCHULTE investierenden Schiffsfonds Lloyd Fonds 54 Flottenfonds VI – Premium Ship Select – dar. Zwar musste hier bislang nur eines der beiden Lloyd 54 Fondsschiffe – nämlich das 1.740 TEU Vollcontainerschiff LAURA SCHULTE unter Zwangsverwaltung gestellt werden. Allerdings warten auch die Lloyd Schiffsfondsanleger des Lloyd Fonds 54 Flottenfonds VI – Premium Ship Select bereits seit dem Jahr 2009 auf einstmals sicher prognostizierte Ausschüttungen.
Darüber hinaus bleibt abzuwarten, ob und wenn ja, wie lange zumindest das zweite Fondsschiff – die MS TATIANA SCHULTE – des ebenfalls weit unter Plan laufenden Lloyd Fonds 54 Premium Ship Select noch schwarze Zahlen zu liefern imstande ist. Sollte die MS TATIANA SCHULTE dagegen in den Abwärtssog des Schwesternschiffes MS LAURA SCHULTE gerissen werden, müssen sich auch die Anleger des Lloyd Fonds 54 Premium Ship Select auf nicht unerhebliche Kapitaleinschnitte einstellen.

Lloyd Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene Lloyd Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene Lloyd – Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen

Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene Lloyd Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer Lloyd Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.

Die Esslinger Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmnann hat sich seit ihrer Gründung auf die Rechtsberatung in den Bereichen Immobilien-, Kapitalanlage- und Bankrecht spezialisiert.
Die Kanzlei engagiert sich seit Beginn ausschließlich auf der Verbraucherseite und verfügt über umfangreiche Erfahrungen in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht.

Die Kanzlei betreut bundesweit Immobilenerwerber, Fondserwerber und andere private Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet.

Als mittelständische und überregional tätige Kanzlei betreuen wir unsere Mandanten individuell und persönlich im Einzelfall, wie auch in Fällen mit zahlreichen Geschädigten im Verbund.

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