LHI Immobilienfonds Technologiepark Köln: AG München eröffnet vorläufiges Insolvenzverfahren

LHI Immobilienfonds Technologiepark Köln: AG München eröffnet vorläufiges Insolvenzverfahren

LHI Immobilienfonds Technologiepark Köln: AG München eröffnet vorläufiges Insolvenzverfahren

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Immobilienfonds.html Der geschlossene Immobilienfonds LHI Technologiepark Köln ist insolvent. Das Amtsgericht München hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Fondsgesellschaft eröffnet.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Anfang Mai musste für die Gesellschaft des geschlossenen Immobilienfonds LHI Technologiepark Köln Insolvenzantrag gestellt werden. Das Amtsgericht München hat am 13. Mai 2015 das vorläufige Insolvenzverfahren über die LHI Immobilienfonds GmbH & Co. Technologiepark Köln Beteiligungs-KG eröffnet (Az.: 1542 IN 1407/15). Am gleichen Tag wurden zudem die vorläufigen Insolvenzverfahren über die Objektgesellschaft Narat GmbH & Co KG (Az.: 1542 IN 1375/15) und die persönlich haftende Gesellschafterin Astum Beteiligungs GmbH eröffnet (Az.: 1542 IN 1408/15).

Ein Grund für die Insolvenz des geschlossenen LHI Immobilienfonds Technologiepark Köln soll ein Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken gewesen sein. Als Anfang des Jahres die Bindung des Wechselkurses zwischen Franken und Euro aufgehoben wurde, setzte die Schweizer Währung zu einem Höhenflug an. Für die Fondsgesellschaft war dies gleichbedeutend mit einem Anstieg der Schulden. Zudem soll es auch Probleme mit dem Mehrheitsgesellschafter SHB Altersvorsorgefonds gegeben haben, der einem Finanzierungskonzept offenbar nicht zugestimmt hat. Die Folge war dann der Insolvenzantrag.

Den Anlegern drohen nun finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust. Damit es nicht so weit kommt, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann. Diese können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch die umfassende Aufklärung über die Risiken der Kapitalanlage.

Immobilienfonds sind einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt. Dazu zählen u.a. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen, Fremdwährungsdarlehen und insbesondere das Totalverlust-Risiko. In den Beratungsgesprächen wurden diese Risiken häufig nicht ausreichend oder verharmlosend dargestellt. Dann können Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend gemacht werden.

Auch die Anleger des SHB Altersvorsorgefonds sind von der Insolvenz des LHI Technologieparks Köln betroffen. Denn der SHB Altersvorsorgefonds war Mehrheitsgesellschafter. Seine wirtschaftliche Situation dürfte sich durch die Insolvenz nicht verbessert haben.

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

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