Kündigung wegen bereits abgemahnter Verstöße des Arbeitnehmers?

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.

Kündigung wegen bereits abgemahnter Verstöße des Arbeitnehmers?

Fachanwalt Bredereck

Immer wieder erhalten Arbeitnehmer eine Kündigung ihres Arbeitgebers wegen Verstößen, wegen derer sie vorher bereits eine Abmahnung erhalten haben. Ist eine solche Kündigung zulässig? Wie sollten Arbeitnehmer auf eine solche Kündigung reagieren?

Verstöße durch Abmahnung verbraucht: Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber, der wegen einem oder mehrerer bestimmter Verstöße des Arbeitnehmers eine Abmahnung ausgesprochen hat, auf diese Verstöße später keine Kündigung mehr stützen. Diese Gründe sind somit bereits „verbraucht“. Will der Arbeitgeber kündigen, geht das in der Regel nur, wenn sich der Arbeitnehmer weitere, zeitlich spätere Verstöße leistet, die hinreichend schwerwiegend für eine Kündigung sind. Tut er dies nicht und kündigt wegen der bereits abgemahnten Verstöße, weil er sich z. B. auch im Anschluss noch weiter über den Mitarbeiter ärgert, ist die Kündigung unwirksam und kann vom Arbeitnehmer erfolgreich angegriffen werden.

Vorgehen gegen Abmahnung: Die Abmahnung führt zwar unmittelbar nicht zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ist aber oft Vorbereitung für eine spätere Kündigung des Arbeitgebers. Deshalb kann es sinnvoll sein, bereits gegen die Abmahnung vorzugehen. Dies hängt von verschiedenen Faktoren im Einzelfall ab, zu denen sich Arbeitnehmer von einem spezialisierten Fachanwalt beraten lassen sollten.

Vorgehen gegen Kündigung: Kündigt der Arbeitgeber wegen bereits zuvor abgemahnter Verstöße, sollten Arbeitnehmer in jedem Fall sofort einen Anwalt aufsuchen und innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Arbeitgeber seine Kündigung auf neue, weitere Verstöße stützt. Auch in diesem Fall ist die Wirksamkeit einer Kündigung alles andere als gesichert. Über die Kündigungsschutzklage lässt sich Druck auf den Arbeitgeber aufbauen, der in den allermeisten Fällen in der Zahlung einer hohen Abfindung resultiert.

Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag? Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de

Was wir für Sie tun können: Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträge, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen.

Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch, kostenlos und unverbindlich die Erfolgsaussichten eines Vorgehens im Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Wie hoch sind Ihre Chancen? Wie hoch sind Ihre Risiken? Und welche Fristen gibt es zu beachten?

15.05.2018

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de