Kfz Sonderzubehör in Versicherungsverträgen

Kfz Sonderzubehör in Versicherungsverträgen

Wird für ein Kraftfahrzeug eine Versicherung abgeschlossen, sind alle typischen Gefahren, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Vehikels stehen, abgesichert. Doch häufig wird im Leben eines Autos zahlreiches Zubehör erworben. Nicht alles ist aber automatisch mitversichert. Um nicht zu riskieren, dass die Versicherung Regressansprüche stellt oder von der Schadensregulierung zurücktritt, gibt es einiges zu beachten.

Fest verbunden oder loses Zubehör?

Grundsätzlich unterscheidet die KFZ Versicherung beim Sonderzubehör zwischen Sonderausstattung, die fest mit dem Fahrzeug verbunden ist und Zubehör, das lose verwandt wird. Meist sind alle eingebauten Zubehörteile wie das Radio, der CD-Spieler, Dachgepäckträger, Anhängerkupplung oder ein fest verbautes Navigationsgerät bis zu einem bestimmten Neuwert mitversichert. Genauen Aufschluss gibt der jeweilige Autoversicherer. Häufig liegt die Wertgrenze von Sonderzubehör zwischen 2000 – 3000 Euro. Bei hochwertigen Geräten oder umfangreichem Zubehör kann diese Grenze schnell überschritten werden. Dann ist es nötig, die Versicherungsverträge individuell anzupassen. Dabei legt der Versicherer fest, wie hoch die zusätzlichen Prämien ausfallen, die vom Kunden zu zahlen sind. Verzichtet der Fahrzeugeigentümer auf eine zusätzliche Absicherung, kann er auch im Schadenfall nicht auf eine Regulierung der Kaskoversicherung hoffen.

Wer sich nicht sicher ist, ob ein bestimmtes Teil im Versicherungsumfang ist, findet in den Allgemeinen Bestimmungen meist einen Katalog, der das versicherte Zubehör auflistet.

Lose im Fahrzeug befindliche Dinge, wie das mobile Navigationsgerät, DVD Player, die Kühlbox oder CDs werden grundsätzlich nicht versichert und sollten daher nie im Fahrzeug belassen oder zumindest sicher versteckt werden.

Vollkommen unabhängig von all diesen Regelungen ist Sonderausstattung. Ledersitze oder das Sportlenkrad gehören zum Fahrzeugwert und sind daher automatisch abgesichert, wenn sie nicht nachträglich verbaut wurden.

Tuning auf Kosten der Versicherung

Anhänger der immer größer werdenden Tuningszene sollten ebenfalls immer an die KFZ Versicherung denken. Bauartveränderungen an Fahrzeugen führen oft zu einer Gefahrenerhöhung und müssen dem Versicherer gemeldet werden. Insbesondere wenn die Maßnahmen in wichtige Fahrzeugeigenschaften eingreifen, ist die Anpassung des Vertrages zwingend erforderlich. Eine Tieferlegung, breitere Reifen, Spoiler und Co führen bei einem Unfall sonst schnell dazu, dass die Versicherung die Regulierung ablehnt und der Verantwortliche den verursachten Schaden selbst übernehmen muss.
Davon völlig unberührt bleibt die Abnahme der Umbauten bei einem Kfz-Prüfer. Nur wer sowohl an den Versicherer als auch an den Prüfer denkt, ist auf der sicheren Seite und kann sich im Schadenfall auf seine Kfz Versicherung verlassen, wenn keine Obligenheitverletzung vorliegt.

Mehr zur Obligenheitsverletzung unter www.kfzversicherungsvergleich.net/was-ist-eine-obliegenheitsverletzung.php

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