Fernsehanwaltswoche vom 4.3.2015 u.a. zu den Themen Edathy & Gesetz zur Tarifeinheit
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, u.a. zur Einstellung des Strafverfahrens gegen Edathy und dem Gesetz zur Tarifeinheit.
Heute unter anderem mit folgenden Themen:
Edathy – Einstellung des Strafverfahrens gegen Geldauflage nach § 153 a StPO
Das Strafverfahren unter anderem wegen Besitzes kinderpornographischer Dateien wurde gegen Geldauflage (Zahlung von 5000 EUR) an den Kinderschutzbund eingestellt. Insbesondere weil Edathy trotz der mit der Staatsanwaltschaft abgestimmten geständigen Einlassung nunmehr auf Facebook ausdrücklich erklärt, die Tat nicht gestanden zu haben, schlagen die Gemüter hoch. Ist er nun zu billig davon gekommen? Oder handelt es sich um ein normales Prozedere und hat die Staatsanwaltschaft nicht gerade damit dokumentiert, dass es keinen Prominentenbonus aber auch keinen Prominentenmalus gibt?
Gesetz zur Tarifeinheit: Verfassungswidrig, laut wissenschaftlichem Dienst des Bundestages?
Seit Beginn der Diskussion um ein Gesetz zur Tarifeinheit haben wir immer wieder darauf hingewiesen, dass hier erhebliche verfassungsrechtliche Tretminen liegen. Wir konnten uns nicht vorstellen, wie das Gesetz verfassungsgemäß verabschiedet werden soll. Nun erklärt sogar der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages verfassungsrechtliche Bedenken. Darf so ein Gesetz verabschiedet werden?
Offenlegung der Gehälter: potentieller Zankapfel in der Belegschaft, unnötige Bürokratie oder eine gute Idee für mehr Gleichberechtigung?
Familienministerin Schwesig will Firmen verpflichten, ihre Gehaltsstrukturen offenzulegen. Was genau offen gelegt werden soll, ob die Strukturen, einzelne Gehaltsgruppen oder sogar individuelle Gehälter und ab welcher Größe der Firma, scheint noch nicht klar. Ist mehr staatlich verordnete Transparenz bei den Gehältern grundsätzlich eine gute Idee? Führt sie zu mehr Gleichberechtigung? Kann man möglicherweise dann sogar ein höheres Gehalt einklagen?
Urteil der Woche vom Bundesarbeitsgericht: Befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Erreichen des Rentenalters (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.2.2015, Aktenzeichen 7 AZR 17/13)
Befristungen sind im Arbeitsrecht nur unter besonderen Umständen wirksam vereinbar. Das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden, dass die Vereinbarung einer befristeten Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Erreichen des Renteneintrittsalters des Arbeitnehmers wirksam sein kann. Die Befristung kann insbesondere sodann sachlich gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht und die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses der Einarbeitung einer Nachwuchskraft dient. Klargestellt hat das Bundesarbeitsgericht aber auch, dass allein der Bezug von Altersrente für sich genommen noch nicht die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Eintritt des Renteneintrittsalters rechtfertigt (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.2.2015, Aktenzeichen 7 AZR 17/13).
4.3.2015
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