Exklusiv-Hauben Gutmann GmbH durchschifft zügig den Turnaround

Pforzheim, 01.08.2018:

Nachdem am 28. Mai 2018 das vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet wurde, wurde durch das Gericht der GmbH der Sachwalter Herr Rechtsanwalt Holger Blümle zur Seite gestellt.
Das vorläufige Verfahren verlief aufgrund der guten Zusammenarbeit zwischen der Geschäftsleitung und dem Sachwalter reibungslos ab.
Die 108 Mitarbeiter konnten weiterbeschäftigt werden und erhielten alle ihr Insolvenzgeld. Die Exklusiv-Hauben Gutmann GmbH hat frühzeitig nicht nur die eigenen Mitarbeiter sondern auch die Kunden und Lieferanten über die Insolvenz informiert.
Auf diesem Wege konnte sich die GmbH den Schulterschluss mit Ihren Geschäftspartnern sichern und viel Verständnis über die außergewöhnliche Lage der Manufaktur erhalten.
Nun hat das Amtsgericht Pforzheim am 1. August 2018 das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet.
Für das laufende Verfahren ist geplant verschiedene weitere Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen. Im Wege des Marketings soll durch die Zusammenarbeit mit internationalen Importeuren die Möglichkeit der Beteiligung an Fachmessen und die damit einhergehende Produktpräsentation deutlich zu erhöhen, ohne dass dadurch nennenswerte Kosten für die Messebesuche entstehen.
Durch innovative Entwicklung neuer Produkte, aber auch durch die Stärkung der Marke Gutmann durch Erhöhung der Qualität kann das Unternehmen seine Werte im Bereich Kompetenz, Schnelligkeit und Innovationsfreude in der Außendarstellung auf dem Markt noch deutlicher unterstreichen.
Die Exklusiv-Hauben Gutmann GmbH ist auf einem guten Weg nun auch im eröffneten Insolvenzverfahren die Sanierung mit Hilfe ihrer Berater MSL Dr. Silcher erfolgreich umzusetzen.

Über MSL Dr. Silcher:
Die Kanzlei MSL Dr. Silcher hat seit Implementierung der „ESUG“-Regelungen bereits zahlreiche Unternehmen erfolgreich im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung beraten.
Der Beratungsansatz sieht vor, dass die kompetente Unterstützung der Kanzlei MSL Dr. Silcher bereits im Vorfeld der Antragstellung beginnt und über den Ablauf des Insolvenzverfahrens hinaus auch bestehen bleibt.
Nur so ist gewährleistet, dass die vollen rechtlichen Möglichkeiten, die die Insolvenzordnung in Eigenverwaltungsverfahren mit Insolvenzplanverfahren bereitstellt, ausgeschöpft werden können.
Sofern die notwendigen wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, kann die Kanzlei MSL Dr. Silcher fast bereits eine Garantie für den Erfolg eines solchen Verfahrens in Eigenverwaltung abgeben.

Standort Heilbronn
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74072 Heilbronn
Telefon: +49 71 31 / 91 903 – 0
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E-Mail: heilbronn@silcher.com
Web: silcher.com

Die Kanzlei MSL Dr. Silcher hat seit Implementierung der „ESUG“-Regelungen bereits zahlreiche Unternehmen erfolgreich im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung beraten.

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