Die Telekom muss wieder einstellen
Gerichts-Urteil ermöglicht tausenden Mitarbeitern der Vivento Costumer Service GmbH die Rückkehr
Tausende ehemalige Telekom- und spätere Vivento Customer Services-Mitarbeiter könnten von der Telekom wieder eingestellt werden – wenn sie dies einklagen. Das wurde vor wenigen Wochen durch das Arbeitsgericht Lüneburg bestätigt. Niederlassungen des Unternehmens gab es u.a. in Dresden, Halle und Magdeburg sowie verschiedenen Städten und Gemeinden in den alten Bundesländern.
Vorausgegangen war ein fast vergessener Beschluss des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2011. Der folgenschwere Inhalt beider Urteile stellt klar, dass ehemalige Angestellte der Deutschen Telekom AG auch nach über sieben Jahren wieder zu alten Konditionen aufgenommen werden müssen. Entschieden wurde dies speziell für Mitarbeiter, die über einen Betriebsübergang in die Vivento Customer Service GmbH eingegliedert wurden. Bei einer Rückkehr erhalten sie künftig regelmäßig tarifvertragliche Gehaltserhöhungen und sind nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit und Erreichen der Altersgrenze von 50 Jahren unkündbar.
„Die Mitarbeiter wurden nicht ordnungsgemäß über den Betriebsübergang in die Vivento Customer Services und dessen rechtliche Folgen unterrichtet“, erklärt der in Leipzig ansässige Fachanwalt Daniel Frick, der in einem vergleichbaren Fall mehrere ehemalige Telekom-Angestellte aus dem gesamten Bundesgebiet vertritt, die bei der Schwestergesellschaft der VCS, der Vivento Technical Service GmbH (VTS), beschäftigt wurden. „Es gibt die rechtskräftige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes. Jeder ehemalige Telekom-Mitarbeiter, der durch den Betriebsübergang zur VCS kam, kann sich darauf berufen.“ Dies geht auch noch heute. Denn bei einem fehlerhaften Unterrichtungsschreiben gilt das Widerspruchsrecht grundsätzlich unbefristet. So hatte bei dem jüngsten Urteil des Arbeitsgerichtes Lüneburg eine ehemalige Telekom-Mitarbeiterin erst am 30.07.2014 widersprochen – über 7 Jahren nachdem sie in die Vivento Customer Service „abgeschoben“ wurde. Trotz allem sollte man sich mit der Klage nicht zu lange Zeit lassen. „Die Deutsche Telekom AG beruft sich wegen des langen Zeitablaufs auf die Verwirkung des Widerspruchsrechts“, begründet der Fachanwalt für Arbeitsrecht Daniel Frick.
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