Devepo – neues Maklerersatzportal neben Smmove online

Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.

Ich hatte über das zu erwartende Maklersterben im Bereich Wohnungsvermittlung geschrieben. Teil 2 der Mietpreisbremse, wonach künftig der Besteller, also der Vermieter die Wohnungsvermittlung bezahlen muss und eine Überwälzung der Kosten auf den Mieter nicht mehr zulässig ist, raubt den Wohnungsmaklern die Existenzgrundlage. Der eine geht, der andere kommt. So entstehen nun Onlineportale, die die Leistung der Makler Vermietern und Hausverwalter besonders günstig anbieten.

Einige Versprechungen wie das von Smmove, welches sich als neues eBay für den Wohnungsmarkt bezeichnet („2, 3, 4 … und die Wohnung gehört Dir!“), sind aus meiner Sicht übertrieben und werden aus praktischen Gründen nur schwer zu halten sein.

Das ebenfalls neue Portal Devepo kommt werbungstechnisch gemächlicher, aber auch realistischer, was die Versprechungen betrifft, einher.

Das Angebot richtet sich in erster Linie an die Hausverwalter und Vermieter, die künftig solvente und stressfreie Mieter mit möglichst geringem Aufwand finden wollen. Vermieter und Hausverwalter, die sich nicht scheuen, die Kosten künftig selbst zu tragen, werden auch weiter Makler beauftragen. Auf die vermutet große Menge der anderen setzen die Portale. Daher lohnt es sich, zunächst den Kostenbereich anzusehen: dort setzt Devepo auf ein Pay-Per-Use Modell mit einer Kostenersparnis von bis zu 50% auf den Portalen.

Viel wichtiger für Vermieter ist Umfragen zufolge die Auswahl des konkreten Mieters. Die Anonymität der Großstädte eignet sich hervorragend für Mietnomaden, bringt aber auch in Zahlungsschwierigkeiten geratene Mieter auf die Idee, einfach mal „zu verschwinden“.

Dem will das Portal dadurch begegnen, dass Mieter Einkommensnachweise, Bürgschaften usw. angeben. Den Vermietern sollen dann nur mehrere zuvor geprüfte und geeignete Mieter vorgestellt werden. Weiter soll den Vermietern Know-how (Mustermietverträge usw.) zur Verfügung gestellt werden. Was von solchen Versprechungen zu halten ist, kann ich nicht beurteilen. Dazu aber folgende kritische Überlegungen:

Mieterauswahl: Das Internet eignet sich hervorragend für Mogeleien. Ähnlich wie bei Bewerbungsschreiben kommt auch hier häufig der durch, der am professionellsten schummelt.

Mietverträge aus dem Internet: Wenn Mandanten zu mir mit Musterverträgen aus dem Internet kommen, wird es meistens problematisch. Das liegt einfach daran, dass dort viel Unsinn voneinander abgeschrieben wird und zum andern häufig keine genaue Datierung der Versionen erfolgt. Bei der Schlagzahl der richtungweisenden Urteile des BGH zu wohnungsmietrechtlichen Problemen (siehe zu Beispiel das Thema Schönheitsreparaturen) könnte ohnehin nur ein Hellseher immer richtig liegen. Gleichwohl neigen viele der auf Vermieterportalen angebotenen Verträge dazu, für den Vermieter möglichst viel herauszuholen. Das Problem: viele der Klausel haben dann vor Gericht keinen Bestand. Der Vermieter fällt dann auf die tendenziell mieterfreundliche Gesetzeslage zurück. Umgekehrt spart man natürlich viel Geld für eine anwaltliche Beratung.

Datenschutz: Für Mieter ist die Bloßstellung der finanziellen Verhältnisse in einem fremden Hoheitsbereich der größte Nachteil. Ich kann auch nicht beurteilen, ob die angelegten Verfahren der Portale datenschutzrechtlich überhaupt korrekt sind. Persönlich würde ich meine finanziellen Verhältnisse nicht in diesem Maße offenbaren.

Ich sehe zusammengefasst folgende Vorteile und Nachteile solcher Portale für Vermieter und Mieter:

Vorteile für Vermieter:

Kostenersparnis, Zeitersparnis, Vermeidung grober Fehler im Ablauf

Nachteile für Vermieter:

Anonymität des Internets, Fehlen des persönlichen Kontakts, stark generalisierende Behandlung

Vorteile für Mieter:

Zeitersparnis, Chancenverbesserung für solvente Mieter mit guter Bewerbung

Nachteile für Mieter:

Chancenverschlechterung für Mieter mit schlechten Bewerbungen, Chancenverschlechterung für ehrliche Mieter, ungeklärter Datenschutz.

11.5.2015

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