Das Vorgehen bei einem Autoglasschaden

Das Vorgehen bei einem Autoglasschaden

Ein Glasschaden wird zu den klassischen Versicherungsfällen gezählt. Von den meisten Versicherungen wird er im Rahmen der Teilkaskoversicherung abgedeckt. In den letzten Jahren bürgerte sich allerdings ein, dass bei Schäden an den Scheiben die Kosten bis zu einem Betrag von 300 EUR vom Versicherungsnehmer selbst zu tragen sind.

In einer KFZ Versicherung ist für gewöhnlich der Schaden von Vorder-, Seiten- und der Heckscheibe abgedeckt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass kleinere Schäden, wie minimale Steinschlagschäden, im einfachsten Fall von Ihnen selbst übernommen werden sollten. KFZ Versicherungen werden bereits nach zwei bis drei gemeldeten Glasschäden aktiv und reagieren je nach Situation mit Beitragserhöhung oder Kündigung. Aktuell befinden sich viele KFZ Versicherungen mit unterschiedlichen Konditionen auf dem Versicherungsmarkt. Bei der Auswahl der passenden KFZ Versicherung empfiehlt sich ein klarer KFZ Versicherungsvergleich.

Viele Werkstätten haben sich auf Glasschäden spezialisiert und nutzen kostengünstige und verkehrssichere Verfahren. Handelt es sich bei einem Glasschaden um einen Steinschlag, der die Größe einer EUR-Münze nicht überschreitet, sich nicht im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrers befindet und sich bis zu 10 cm vom Rand der Scheibe entfernt befindet, kann der Steinschlag bereits in wenigen Stunden repariert werden. Werkstätten übernehmen den Auftrag in der Regel ohne vorhergehende Terminvereinbarung.

Sollten Sie in den folgenden Monaten mit einer Beschädigung des Glases von Vorder-, Seiten- oder Heckscheibe zu tun haben, fragen Sie Ihren Versicherungsberater, zu welchen Beeinträchtigungen die Inanspruchnahme der KFZ Versicherung führen wird. Kostenvoranschläge von mindestens zwei Werkstätten können Ihnen und dem für Sie zuständigen Versicherungsberater eine Hilfestellung bieten. Sollte die Entscheidung für die Abrechnung über die Versicherung fallen und sollte innerhalb von Monaten erneut ein Glasschaden auftreten, entscheiden Sie sich beim zweiten Mal für die private Übernahme der Kosten. Auch wenn der erste Versicherungsfall eindeutig war, von der Versicherung übernommen wurde und Sie keine Beitragserhöhung erhalten haben, wird ein erneuter Schaden am Glas mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Veränderung Ihres Versicherungsverhältnisses führen. Ein Abwägen vor Anzeigen eines Glasschadens ist daher immer zu empfehlen.

Mehr Infos zum Glasschaden am Kraftfahrzeug unter www.kfzversicherungsvergleich.net/glasschaden.php

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