Das neue Vergaberecht – Größte Reform seit 10 Jahren

Das neue Vergaberecht - Größte Reform seit 10 Jahren

Größte Reform seit 10 Jahren: Das neue Vergaberecht ist seit dem 18. April 2016 in Kraft.

Mit der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht wurden die rechtlichen Vorgaben für Ausschreibung und Vergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte grundlegend erneuert. Neben dem neuen Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen trägt vor allem die Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts zu den größten Veränderungen bei.

Besonders die verpflichtende Einführung der E-Vergabe dürfte bei vielen Auftraggebern und Bietern zu Umstellungen führen, da künftig alle Vergabeverfahren elektronisch durchgeführt werden sollen. Bereits seit dem 18. April müssen alle Bekanntmachungen und Vergabeunterlagen elektronisch veröffentlicht werden. Spätestens ab 18. Oktober 2018 muss jede Art der Kommunikation, wie z.B. die Angebotsabgabe, elektronisch erfolgen.

Mit dem Standardwerk „Das neue Vergaberecht – Aktuelle Vorschriften für Ausschreibung, Angebot und Vergabe bei öffentlichen Aufträgen“ gelingt es sowohl Auftraggebern als auch Bietern den Durchblick bei Vergabeverfahren nach allen Vergabe- und Vertragsordnungen zu behalten.

Die besonderen Vorteile des Praxisratgebers, wie die:

– Schritt-für-Schritt Anleitungen von der Auftragsbekanntmachung bis zum Vertragsabschluss
– Praxisgerechte Kommentierung aller relevanten Vorschriften
– Zahlreichen Arbeitshilfen, Ablaufdiagramme und Muster-Schreiben auf dem Online-Portal,

unterstützen maßgeblich bei der Umsetzung der Vorschriften.

Weitere Informationen finden Interessierte unter: Handbuch zum Vergaberecht (https://www.forum-verlag.com/alle-produkte/kommunales/vergaberecht/5695/das-neue-vergaberecht?wa=1236-5)

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