Caritas fordert für Empfänger von Hartz IV besseren Zugang zu Rechtsberatung

Zumeldung zur Pressekonferenz Landessozialgericht: Rechtsmaterie muss für Hartz-IV-Bezieher verständlicher werden

Stuttgart / Freiburg, 12. Mai – Für Empfänger von Hartz IV ist es nach wie vor sehr schwer, ihre Rechte durchzusetzen. Dies liegt vor allem daran, dass die Arbeitslosengeld-Bescheide nicht transparent und unverständlich formuliert sind. Auch sind die Hartz-IV-Gesetze komplex und schwer nachvollziehbar. „Der Rechtsdschungel im Sozialgesetzbuch II ist ein nicht weiter hinzunehmendes Hindernis für Empfänger von Hartz IV bei der Wahrnehmung ihrer Rechte“, erklären die Caritasvorstände Dr. Annette Holuscha-Uhlenbrock (Stuttgart) und Mathea Schneider (Freiburg). Sie fordern bei dieser schwierigen Rechtsmaterie einen leichten Zugang zur Rechtsberatung. „Denn eine frühzeitige Beratung trägt dazu bei, dass weniger Fälle vor Gericht ausgetragen werden müssen.“ Dass hier ein großer Missstand vorliegt, belegen aus Sicht der Caritas die Fallzahlen an den Sozialgerichten und Landessozialgerichten in Baden-Württemberg: Selbst zehn Jahre nach Verabschiedung der Hartz-IV-Gesetze sind die Fallzahlen anhaltend auf sehr hohem Niveau, wie heute bei der Pressekonferenz des Landessozialgerichts in Stuttgart bekannt gegeben wurde.

Für April 2015 war eine Gesetzesänderung zur Rechtsvereinfachung im Sozialgesetzbuch II geplant. Allerdings wurde bis heute kein Entwurf vorgelegt, da sich die Koalition nicht einigen konnte. Die Caritas in Baden-Württemberg, die selbst in Beratungsstellen Sozialberatung für Hartz-IV-Bezieher anbietet, kommt zu dem Schluss, dass viele Aufstocker und Arbeitslose die Bescheide aufgrund ihrer Komplexität einfach akzeptieren. „Wollen die Betroffenen ihre Rechte wahrnehmen, brauchen sie einen langen Atem und Unterstützung. Wer das nicht hat, bekommt nicht das, was er zum Leben braucht“, so Holuscha-Uhlenbrock. „Wenn der Strom abgestellt werden soll oder die Wohnung gekündigt wurde, stehen sie mit dem Rücken zur Wand. Sie wissen aber nicht, welche Rechte sie haben und sie haben nicht das Geld, zum Anwalt zu gehen“, erklärt Schneider. Die Caritas weist darauf hin, dass viele der Bezieher dann unterhalb des Existenzminimums leben. „Das ist absolut untragbar“, so die Caritasvorstände.

Die Hürde, rechtliche Schritte zu unternehmen, ist in diesem Personenkreis besonders hoch. Wenn das verfügbare Geld ohnehin gerade das Nötigste abdeckt, müssen die Betroffenen unbürokratisch und schnell juristischen Rat bekommen. Bevor sie aber einen Rechtsanwalt aufsuchen können, soll zuerst beim Amtsgericht ein Antrag auf Beratungshilfe gestellt werden. Kommt es zur Klage gegen das Jobcenter, muss ein weiterer Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden. „Dieser Weg ist unglaublich steinig“, erklären Holuscha-Uhlenbrock und Schneider. Damit arbeitslose Menschen und Aufstocker ihre Rechtspositionen angemessen durchsetzen können, fordert die Caritas in Baden-Württemberg einen Rechtsschutz, auf den schnell und unkompliziert zurückgegriffen werden kann. Stattdessen wurde aber der Zugang zum Recht für diesen Personenkreis mit dem Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht zum 01.01.2014 noch stärker bürokratisiert und erneut erschwert.

Als Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche vertritt die Caritas in Baden-Württemberg rund 3.800 Einrichtungen mit mehr als 175.000 Plätzen in unterschiedlichen Hilfefeldern, in denen 65.000 Mitarbeiter/innen tätig sind.

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