Autor: prgw

Das war doch keine Unfallflucht!

Zum Straßenverkehr gehört nicht nur der fließende, sondern auch der ruhende Verkehr Staatsanwalt a.D./RA Klaus-Dieter Litzenburger Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, gemeinhin als Unfallflucht bezeichnet, ist ein sehr häufig vorkommendes strafbares Delikt, wobei oft der Satz zu hören ist, „das war...