Ärzte Information zum Thema „Pflegegutachten“

Auch Sie haben Patienten die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind den eigenen Alltag ohne Hilfe zu bewältigen? Hier haben diese Patienten dann die Möglichkeit, Pflegeleistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu beantragen und dann auch zu erhalten.

Beantragt wird dies immer bei der für den Patienten zuständigen Krankenkasse. Im Auftrag der Pflegeversicherung tritt dann der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) auf den Plan. Dieser meldet sich dann zu einer Begutachtung des Antragstellers an. Hier ist dann insgesamt immer Vorsicht geboten, denn der MDK beurteilt immer zu Gunsten der Pflegeversicherung. Ihm ist daran gelegen, so wenig an Pflgestufenleistung zu bewilligen wie möglich. Hier hilft das private Pflegegutachten von PflegeSG www.pflegesg.de. Wir sagen Ihnen ob das Gutachten des MDK in Ordnung ist. In einem möglichen Widerspruchsverfahren helfen wir Ihren Patienten dann, deren berechtigte Ansprüche, durchzusetzen. Sie können uns unter 0800 795 84 24 kostenlos erreichen.