Monat: Juni 2017

ARAG Verbrauchertipps

Supermarkt/Radler/Segway Supermarktbetreiber haftet für Kundensturz im Außenbereich Auch im Außenbereich eines Lebensmittelmarktes müssen Kunden allenfalls mit Unebenheiten in Höhe von 2,5 Zentimetern rechnen. Kommt es bei einer höheren Kante zu einem Unfall, haftet der Marktbetreiber. Im konkreten Fall war ein 62-jähriger...