Wie vermiete ich meine Eigentumswohnung richtig? – Teil 1: Auswahl des Mieters

Sie wollen Ihre Eigentumswohnung oder Ihr Haus vermieten? Hier einige Tipps, wie Sie den richtigen Mieter finden.
Ein Beitrag von Rechtsanwältin Anja Härtel unter Mitarbeit von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Sie können nicht erwarten, dass jeder Mieter genauso ordentlich mit Ihrem Eigentum umgehen wird, wie Sie selbst. Aus diesem Grund müssen Sie unbedingt vorsorgen.
Diese Vorsorge beginnt bereits vor Abschluss des Mietvertrages. Dazu gehört, dass Sie sich nicht nur die Mietinteressenten ganz genau anschauen und darauf achten, dass diese ein angenehmes Erscheinungsbild abgeben. Vielmehr gehört auch dazu, dass Sie sich mithilfe von Unterlagen einen Überblick über Ihre zukünftigen Vertragspartner verschaffen.

Folgende Unterlagen gehören zum absoluten Minimum, die Sie sich unbedingt vorlegen lassen sollten:

– drei aktuelle Gehaltsbescheinigungen aller Mieter
– Mietschuldenfreiheitserklärung des aktuellen bzw. letzten Vermieters (im Original, also mit originaler Unterschrift des Vermieters)
– eine aktuelle Bonitätsauskunft der SCHUFA von allen Mietern
– Nachweis über eine aktuelle Privathaftpflichtversicherung

Diese Informationen und Unterlagen dienen dem Zweck, Sie abzusichern. Schließlich gibt es nichts Schlimmeres, als dass der Mieter in der Mietwohnung wohnt, aber seine Miete nicht bezahlt. Oder die Mieter haben Beschädigungen an Ihrem Eigentum verursacht und sind dann nicht zahlungsfähig, können Ihnen die Schäden also nicht ersetzen.

Die drei aktuellen Gehaltsbescheinigungen sollten jeweils mindestens ein monatliches Nettogehalt in Höhe der doppelten Brutto-Warmmiete ausweisen. Dies gibt ausreichend Luft, damit der Mieter wirklich seine Miete auch bezahlen kann.

Die aktuelle Mietschuldenfreiheitserklärung des aktuellen bzw. letzten Vermieters gibt Ihnen Auskunft darüber, ob der Mieter dort seine Miete vollständig bezahlt hat. Mieter, die mit ihrem aktuellen bzw. letzten Vermieter im Streit liegen oder die Miete dort möglicherweise in unberechtigter Höhe gemindert haben, erhalten in aller Regel keine Mietschuldenfreiheitserklärung.

Die Bonitätsauskunft der SCHUFA sollte überwiegend positiv sein und gibt Auskunft über die Zahlungsfähigkeit Ihres Mietinteressenten. Achten Sie darauf, dass die Bonitätsauskunft nicht älter als 3 Monate ist.

Die Privathaftpflichtversicherung kommt für sämtliche Schäden auf, die der Mieter fahrlässig an und in der Wohnung anrichtet. Zwar haben Sie als Vermieter keinen Anspruch gegen die Haftpflichtversicherung des Mieters. Allerdings gibt dies Ihren Mietern jedenfalls die Möglichkeit, selbstverschuldete Schäden auf Kosten der Privathaftpflichtversicherung reparieren zu lassen. Achten Sie insbesondere darauf, dass auch Schäden an einer Mietsache mitversichert sind.
Es kann auch nicht schaden, auf dem Portal im Internet „insolvenzbekanntmachungen.de“ nach den Mietinteressenten zu suchen. Sollten Sie Ihren Mietinteressenten dort finden, ist über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Dies bedeutet, dass er womöglich Mietverträge nur mit Genehmigung des Insolvenzverwalters abschließen darf. In diesem Falle sind erhöhte Anforderungen an die Zahlungsfähigkeit des Mieters zu stellen.

16.05.2014

Ein Beitrag von Rechtsanwältin Anja Härtel und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

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