Unterhaltspflicht: Mehr Geld für Kinder

ARAG Experten zur aktuellen Anpassung der Düsseldorfer Tabelle

Seit dem 1. Januar dieses Jahres galt eine neue „Düsseldorfer Tabelle“. Sie wurde – wie jedes Jahr – vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag herausgegeben. Die Tabelle stellt Leitlinien für den Kindes-, Ehegatten- und Verwandtenunterhalt auf. In der seit Anfang des Jahres geltenden Tabelle wurde der Selbstbehalt für Erwerbstätige, die Kindern bis zum 21. Lebensjahr zum Unterhalt verpflichtet sind, von 1.000 Euro auf 1.080 Euro angehoben. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete stieg der Selbstbehalt von 800 Euro auf 880 Euro. Auch die übrigen Selbstbehalte gegenüber Ehegatten, erwachsenen Kindern und Eltern stiegen zu Beginn des Jahres. Mit der Anpassung wurde auch die Erhöhung der Hartz IV-Sätze zum 1. Januar berücksichtigt.

Ab August mehr Kindesunterhalt
Die Höhe des Kindesunterhaltes blieb aber im Gegensatz zu den Selbstbehalten der Unterhaltspflichtigen in der seit Januar geltenden Tabelle unverändert. Grund dafür war, dass sich der Kindesunterhalt laut Gesetz nach dem steuerlichen Kinderfreibetrag richtet. Dieser wurde nun per am 22. Juli 2015 verkündeten Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2015 angehoben. Zum ersten Mal seit 2010 wurde deshalb der Kindesunterhalt zum 1. August 2015 wieder erhöht. Laut der jetzt vorgestellten Düsseldorfer Tabelle steigt beispielsweise der Mindestunterhalt eines Kindes bis Ende des sechsten Lebensjahres von bisher 317 auf 328 Euro im Monat.

Steigende Beträge auch in Zukunft
Voraussichtlich schon im kommenden Januar steht die nächste Anpassung der Düsseldorfer Tabelle an. ARAG Experten gehen davon aus, dass die Beträge dann weiter ansteigen werden. Das hängt damit zusammen, dass per Gesetz der steuerliche Kinderfreibetrag weiter angehoben wird.

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