Schlagwort: urheberrechtlich geschützte Werke

D.A.S Stichwort des Monats April: GEMA – wer muss zahlen?

Zahlungspflicht für Musik GEMA bedeutet „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. Diese Organisation ist eine staatlich legitimierte Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken wahrnimmt. Dies betrifft nur die Rechte von...