Schlagwort: GEMA

GEMA muss Urhebern Geld zurückzahlen

VDMplus änderte Musikverlagsverträge schon 2013 Klaus Quirini Das Berliner Kammergericht urteilte, dass GEMA-Tantiemen der Musikverlage an Urheber zurückgezahlt werden sollen. Ist keine spezielle Vereinbarung in einem Musikverlagsvertrag zwischen Urheber und Musikverleger getroffen worden, darf die GEMA Tantiemen nur direkt an die...

D.A.S Stichwort des Monats April: GEMA – wer muss zahlen?

Zahlungspflicht für Musik GEMA bedeutet „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. Diese Organisation ist eine staatlich legitimierte Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken wahrnimmt. Dies betrifft nur die Rechte von...