Schlagwort: Brückenteilzeit

Vollzeit – Teilzeit – Vollzeit

ARAG über einen aktuellen Beschluss des Bundestages zum Brückenteilzeitgesetz Einen Anspruch auf unbefristete Teilzeit haben Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate bestanden hat und deren Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Eine spätere Rückkehr in die Vollzeit...