Kelkheim, 04. Mai 2016 Das Architekten- und Ingenieursrecht weist einige Besonderheiten gegenüber dem Vertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches auf, unter anderem die Preisbindung nach der Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure. Eine wenig bekannte Besonderheit ist das Koppelungsverbot, das planende Architekten und Ingenieure...
Fragwürdige Vorschriften fördern seit Jahren das ungesunde Wohnen durch falsches Bauen und falsches Heizen! Wärmedämmung – Fluch oder Segen? Der milliardenschwere Steuerbonus für das Dämmen von Gebäuden – das von Bund und Ländern eigentlich schon beschlossen war – wurde in der...