Stalking – Teil 2: Was können Betroffene tun?

ARAG Experten über Nachstellungen und wie man sich wehrt

Stalking - Teil 2: Was können Betroffene tun?

Sandra Bullock, Jodie Foster, Madonna und John Lennon – sie alle sind weltberühmte Stalking-Opfer. Aber nicht nur Promis sind die Leidtragenden von Nachstellungen, Ausspähungen, ungewollten Annäherungen oder nächtlichen Anrufen. Darum ist im März diesen Jahres die Änderung des §238 StGB durch das „Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellung“ in Kraft getreten und hat ab sofort Gültigkeit. Doch auch vor den juristischen Möglichkeiten kann man als Betroffener von Stalking einiges selbst unternehmen. ARAG Experten geben Tipps.

Opfer eines Stalkers? Vollständiger Kontaktabbruch!
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold! Dies gilt umso mehr, wenn Sie Opfer eines Stalkers sind. Es ist unerlässlich, dem Stalker einmal unmissverständlich klar zu machen, dass man mit ihm keinerlei Kontakt mehr wünscht. Danach ist es wichtig, auf keinerlei Kontaktwünsche einzugehen. Jede Reaktion auf Anrufe, SMS, Briefe, E-Mails oder Besuche wertet der Stalker als Erfolg. Wenn ein Stalker beispielsweise 99 Mal anruft und beim 100. Mal geht das Opfer ans Telefon und sagt „Lass mich in Ruhe“, kommt beim Täter nicht an „Lass mich in Ruhe“ sondern „ich muss nur 100 Mal anrufen, dann wird abgehoben“. Darum hilft es nur, alle Kontaktversuche zu ignorieren. Immer! Das gilt auch für das Angebot einer sogenannten letzten Aussprache. Denn die wird nie die letzte sein – sondern ist lediglich der Versuch, Sie zu treffen und mit Ihnen zu reden.

Das Umfeld sollte Bescheid wissen
Oftmals versuchen Stalker über das Umfeld ihrer Opfer Informationen zu bekommen. Darum sollten Sie frühzeitig Familie, Freunde und Kollegen von den Vorgängen, denen Sie ausgesetzt sind, unterrichten. Bitten Sie alle ausdrücklich, keine Informationen über Sie weiterzugeben. Unter Umständen ist es ratsam, auch die Nachbarn zu informieren. So können Sie verhindern, dass der Täter ins Haus gelassen wird oder über Nachbarn an Informationen über Sie kommt.

Führen Sie ein Tagebuch
Wenn es zu juristischen Schritten kommt, ist es auch nach der Reform des § 238 StGB für Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht schwer zu beurteilen, ob tatsächlich Stalking vorliegt. Das gilt ganz besonders, wenn Sie keine genauen Angaben über die Häufigkeit der Stalkinghandlungen machen können. Besser ist es, wenn Sie die Art der unerwünschten Kontaktversuche mit Ort, Zeitpunkt und eventuellen Zeugen genau belegen können. Ein Stalkingtagebuch ist daher unerlässlich.

Beweise sichern
Die SMS, E-Mails, Nachrichten auf dem Anrufbeantworter vom Stalker sind Beweise. Sie sollten diese auf keinen Fall löschen, sondern sichern. Entschließen Sie sich dann zu einer Anzeige, können Sie Ihre Anschuldigungen auch belegen.

Was hilft gegen Telefonterror?
Das Telefon – Festnetz und mobil – ist bei vielen Stalkern die wichtigste Tatwaffe. Manche Telefonanbieter nehmen eine Änderung der Rufnummer kostenlos vor, wenn Sie angeben, massiv belästigt zu werden; andere nehmen eine geringe Gebühr. Wenn Sie Ihre Rufnummer nicht wechseln möchten, bietet Ihr Anbieter unter Umständen eine Blacklist an. Dann können Sie bestimmte Rufnummern sperren lassen. Sinnvoll ist auch der Gebrauch eines Anrufbeantworters. Allerdings rufen viele Stalker auch an, um einfach die Stimme ihres Opfers zu hören. Lassen Sie darum den AB von einer dritten Person besprechen. Wenn nichts nützt, hilft eventuell eine Fangschaltung, um den Stalker dingfest zu machen. In § 101 des Telekommunikationsgesetzes ist geregelt, dass alle Telefonanbieter verpflichtet sind, bei schlüssig vorgetragener Belästigung oder Bedrohung die Anschlussdaten des Anrufers, auch bei unterdrückter Nummer, an die belästigte Person heraus zu geben. Sie müssen hier allerdings beachten, dass der Stalker in so einem Fall darüber informiert wird, dass seine Daten weitergegeben wurden. Dieser Information an den Stalker können Sie widersprechen, wenn Sie glaubhaft begründen, dass sich diese Information nachteilig auswirken würde und dieser Nachteil die schutzwürdigen Interessen des Stalkers überwiegt. Für eine Fangschaltung fallen allerdings Gebühren an. Es ist theoretisch aber möglich, diese Kosten vom Täter zurückzufordern, so ARAG Experten.

Privates nicht in den Müll
Leider schrecken viele Stalker auch nicht davor zurück, den privaten Müll ihrer Opfer zu durchwühlen, um so an private Daten oder Informationen zu kommen. Deswegen sollten Sie sämtliche Unterlagen, Kassenzettel mit vertraulichen Inhalten oder Daten über EC- oder Kreditkartenzahlungen nie einfach in den Hausmüll werfen. Legen Sie sich für diesen sensiblen Papiermüll einen Aktenvernichter zu.

Soziale Netzwerke sichern
Sind Sie bei Facebook oder anderen sozialen Netzwerken angemeldet? Dann ist es wirklich wichtig, dass Sie sämtliche Daten gut schützen und diese für Fremde nicht zugänglich sind. Außerdem sollte Sie sämtliche bekannten Accounts des Stalkers komplett blocken. Trotz aller Vorsicht: Was Sie heute Abend vorhaben, mit wem Sie wo das nächste Wochenende verbringen und ähnliche private Details sollten Sie auf keinen Fall veröffentlichen.

Juristische Schritte
Wenn Ihre Bemühungen nicht von Erfolg gekrönt sind, sprich, der Stalker Sie weiterhin belästigt, gibt es eine Reihe juristischer Wege. Die meisten juristischen Schritte benötigen allerdings Zeit.

Übersicht:
19.04.2017 – Im ersten Teil erörtern ARAG Experten, was Stalking ist, und wie es sich äußert und auswirkt.
21.04.2017 – Im dritten Teil unserer Serie zum Thema Stalking gehen die ARAG Experten auf die juristischen Möglichkeiten gegen Stalker ein.

Download unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.

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