Rentenbescheide überprüfen lassen!

Rund die Hälfte der Bescheide müssen korrigiert werden – wer nicht prüft kann viel Geld verlieren

Rentenbescheide überprüfen lassen!

Lassen Sie Ihre Rente prüfen bei der Deutschen Vorsorge Zentrale.

Deutsche-Vorsorge-Zentrale.de Pressedienst 011/2012, 30.08.2012

Zehntausende Rentner in Deutschland bekommen zu wenig Rente. Sie bekommen weniger Rente, weil sie gutgläubig die Rentenbescheide akzeptiert haben. Doch was viele nicht wissen – Rentenbescheide sind oft fehlerhaft. Kinderzuschläge werden nicht berücksichtigt, Ausbildungszeiten nicht angerechnet. „Ich rate dringend dazu, die Rentenbescheide unabhängig prüfen zu lassen. Die Deutsche Vorsorge Zentrale kann hier weiter helfen. Hier geht es um die Lebensleistung von Menschen. Die Höhe der Rente muss korrekt ausgezahlt werden. Sie ist niedrig genug“, so Frank Appel, Geschäftsführer der Deutschen Vorsorge Zentrale.

Bei den falsch berechneten Rentenbescheiden geht es oftmals um den sogenannten Kinderzuschlag für Witwen und Witwer sowie um die Anrechnung der Ausbildungszeiten.

Rückzahlung nur für vier Jahre

Eine Überprüfung des Rentenbescheids dürfe man nicht auf die lange Bank schieben, so Frank Appel. „Wer eine fehlerhafte Rente ausgezahlt bekommt, wird rückwirkend den vollen Betrag oft nicht bekommen. Nur für vier Jahre kann es eine Rückzahlung geben. Sie ist zudem „gedeckelt“. Die Rentenversicherer haben versprochen, die betroffenen Renten zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu berechnen. Wer sicher gehen will, lässt seinen Bescheid von unabhängiger Seite prüfen. Rentenberater berichten davon, dass bei rund der Hälfte der Bescheide Korrekturen notwendig sind“, so Frank Appel von www.Deutsche-Vorsorge-Zentrale.de.

Die unabhängige Deutsche Vorsorge Zentrale ist allein den Interessen ihrer Kunden verpflichtet. Die Deutsche Vorsorge Zentrale steht für unabhängige Beratung durch spezialisierte Experten. Die DVZ wurde für eine besondere Vertrauenswürdigkeit und Verbraucherfreundlichkeit von Verbraucherschutz.de ausgezeichnet.

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