Rechtsanwälte mehrheitlich für automatische Anpassung ihrer Gebühren

Rechtsanwälte mehrheitlich für automatische Anpassung ihrer Gebühren

RA Dr. Matthias Kilian

73 Prozent der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte plädieren für eine regelmäßige Anpassung ihrer Gebühren durch Ankoppelung an einen geeigneten Kostenindex. Der Wunsch nach einer Dynamisierung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, die zu häufigeren, dafür aber geringeren Erhöhungen der Anwaltsgebühren führen würde, ist ein Ergebnis einer Befragung der Anwaltschaft zu berufsrechtlichen Reformfragen. Diese Studie hat das Soldan Institut in der Neuen Juristischen Wochenschrift vorgestellt.

Die Gebühren von Rechtsanwälten werden in Deutschland durch den hierfür zuständigen Gesetzgeber seit mehr als 100 Jahren nur in großen zeitlichen Abständen angepasst. Vor der im Jahr 2013 erfolgten Gebührenerhöhung war es letztmalig 2004 zu einer Anpassung gekommen. Die Erhöhungen liegen aufgrund der großen zeitlichen Abstände zwischen ihnen nominell zumeist zwischen 10 und 20 Prozent. Anpassungen werden von den Bundesländern und der Versicherungswirtschaft traditionell heftig bekämpft, weil sie bei diesen stets zu einem sprunghaften Anstieg der Ausgaben für die staatliche Kostenhilfe bzw. für Versicherungsleistungen führen.

„Viele ausländische Rechtsordnungen koppeln Vergütungstarife mittlerweile an Preis- oder Lohnkostenindizes. Eine hierdurch bewirkte jährliche moderate Anpassung der Gebühren entspricht nach unserer Befragung dem Wunsch einer großen Mehrheit in der deutschen Anwaltschaft“, so Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts. In der Befragung des Soldan Instituts sprachen sich lediglich 21 Prozent der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gegen eine Dynamisierung der Anwaltsgebühren und für die Beibehaltung des bisherigen Systems aus. 6 Prozent wäre es egal, auf welche Weise ihre Gebühren angepasst würden. Kilian weist auf eine parallele Entwicklung hin: „Dem Bundestag dürfte es künftig schwerer fallen, sich dem Wunsch der Mehrheit der Anwälte zu verschließen – denn von 2016 an sollen die Diäten der Bundestagsabgeordneten an die Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland gekoppelt werden und jährlich steigen.“

Die Datenerhebung des Soldan Instituts erfolgte im Rahmen der Befragung zum Berufsrechtsbarometer 2013, an der im Sommer 2013 mehr als 1.600 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte teilgenommen haben. Ausgewählte Ergebnisse des Berufsrechtsbarometers 2013 hat das Soldan Institut im Heft 21/2014 der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW 2014, S. 1499 ff.) unter dem Titel „Brennpunkte des anwaltlichen Berufsrechts“ veröffentlicht.
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Über das Soldan Institut
Das Soldan Institut wurde 2002 als unabhängige Forschungseinrichtung gegründet. Ziel des von einem gemeinnützigen Verein getragenen Instituts ist die Erforschung der Strukturentwicklung der Anwaltschaft und der sich hieraus ergebenden Bedingungen für eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Tätigkeit von Anwaltskanzleien. Das Institut betreibt eigene empirische Anwaltsforschung, deren Ergebnisse Rechtsanwälten, Institutionen der deutschen Anwaltschaft, politischen Entscheidungsträgern, Wissenschaftlern und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Der gemeinnützige Trägerverein des Instituts wird von der Hans Soldan Stiftung, dem Deutschen Anwaltverein und der Bundesrechtsanwaltskammer unterstützt.

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