Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze – Zivilrecht

Rücktritt vom Pferdekauf wegen Sachmangel?

Vom Kaufvertrag über ein Pferd kann der Käufer in der Regel zurücktreten, wenn sich herausstellt, dass das Tier dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen hat, die bereits beim Kauf vorhanden waren. Das Oberlandesgericht Köln gestand einem Käufer aus den USA jedoch nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) keinen Rücktritt zu. Zwar lahmte das Tier beim Eintreffen in den USA. Es ließ sich jedoch nicht nachweisen, dass es schon beim Kauf krank gewesen war.
OLG Köln, Az. 11 U 46/14

Hintergrundinformation:
Das Gesetz schützt Tiere zwar in verschiedener Hinsicht, behandelt sie jedoch beim An- und Verkauf wie Sachen. Das bedeutet auch, dass auf sie die Regeln der Sachmängelhaftung anwendbar sind, wenn der Käufer feststellt, dass etwas mit dem Tier nicht stimmt. Hier können dann gesetzliche Ansprüche wie eine Minderung des Kaufpreises oder gar der Rücktritt vom Kaufvertrag im Raum stehen. Der Fall: Ein Immobilienkaufmann aus den USA hatte zum wiederholten Male in Deutschland ein Reitpferd erworben. Er kaufte die Tiere zum Reiten für seine Frau beziehungsweise für seine Tochter; letztere war professionelle Springreiterin. Oft verkaufte er die Pferde wieder. Als nun dieses Pferd in den USA eintraf, stellte der Käufer fest, dass es lahmte. Nach seiner Ansicht war dies auf eine Entzündung des Fesselgelenks sowie das Palmar-Foot-Syndrom zurückzuführen. Er erklärte den Rücktritt vom Kaufvertrag und forderte den Kaufpreis von 202.500 Euro zurück. Der deutsche Pferdehändler lehnte dieses Ansinnen jedoch ab. Das Urteil: Das Oberlandesgericht Köln entschied nach Mitteilung des D.A.S. Leistungsservice, dass der Käufer nicht vom Vertrag zurücktreten dürfe. Ein Gutachten habe die Entzündung nicht bestätigt, das Palmar-Foot-Syndrom könne durch den Transport in die USA entstanden sein. Die Lahmheit des Tieres stelle keinen Sachmangel dar, weil sie durchaus nur vorübergehend sein könne. Zwar wollte der Käufer sich darauf berufen, dass in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf jeder Mangel per Gesetz als von Anfang an vorhanden gilt, wenn der Verkäufer nicht das Gegenteil beweist. Das Gericht schob aber auch diesem Argument einen Riegel vor: Die Beweislasterleichterung des § 476 BGB gelte nur für Verbraucher. Der Mann sei hier aber als Unternehmer zu behandeln, weil er Pferde für den professionellen Einsatz bei Springreitturnieren ankaufe. In 20 Jahren habe er 21 Pferde ge- und verkauft – oft mit deutlichem Gewinn. Der Käufer konnte damit nicht vom Kaufvertrag zurücktreten.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 26.11.2014, Az. 11 U 46/14

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Der D.A.S. Rechtsschutz bietet mit vielfältigen Produkten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 2,8 Mrd. Euro im Jahr 2014 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Über die ERGO Versicherungsgruppe gehört die ERGO Versicherung zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
089 9984610
das@hartzkom.de

Homepage