Monat: Juni 2014

Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens: Persönliches Erscheinen und Verhalten vor dem und im Gerichtssaal (Serie – Teil 2)

Artikelreihe von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Wer eine Kündigung erhält, hat drei Wochen Zeit beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einzureichen. Wer diese Frist ungenutzt verstreichen lässt, hat in der Regel seine Chance auf eine Abfindung (ein halbes Bruttomonatsgehalt...

Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens: Zustellung der Klageschrift und Gütetermin (Serie – Teil 1)

Artikelreihe von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Wer eine Kündigung erhält, hat drei Wochen Zeit beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einzureichen. Wer diese Frist ungenutzt verstreichen lässt, hat in der Regel seine Chance auf eine Abfindung (ein halbes Bruttomonatsgehalt...

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