Monat: November 2012

Rechtsanwalt Matthias Kreusel setzt einen neuen Schwerpunkt im Verfassungsrecht

Im Schwerpunktgespräch erinnert Rechtsanwalt Matthias Kreusel daran, dass das Verfassungsrecht (einschließlich der Verfassungsbeschwerde) bis ins Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht hineinwirkt. Als Beispiel nennt er die wichtige Gehörsrüge nach § 321a ZPO. Hauptanwendungsbereich der zivilrechtlichen Gehörsrüge ist das Mietrecht. Mit diesem besonderen...